08-06-2012, 16:22
(08-06-2012, 08:54)tumi schrieb: Wenn ich nun angenommen in Korea eine Arbeit habe, und die koreanische Firma mir den Lohn auf eine koreanische Bank überweist, diese Firma mich als Vertreter nach Deutschland schickt d.h. ich würde weiter hier leben, kann man mich trotzdem wegen Unterhalt belangen?
Man hat ja kein Konto in Deutschland.
Egal wo sich Dein Bankkonto befindet oder wer in welchem Land Deinen Lohn bezahlt, wenn Du in Deutschland lebst und arbeitest, dann bist Du in Deutschland steuer- und sozialabgabenpflichtig und kannst wegen Unterhalt genauso belangt werden wie jeder andere, der in Deutschland lebt.