09-06-2012, 01:49
Nö, das Unterhaltsrecht fordert nicht die GmbH auszubluten. Es fordert "lediglich" das Einkommen aufrechtzuerhalten. Es würde also dem U-Pflichtigen nahelegen die nunmehr ausgeblutete GmbH aufzugeben und auf andere Weise daselbe Einkommen zu erzielen. Das Unterhaltsrecht verschwendet keinerlei Gedanken an deine Substanz. Es sagt einfach: Wenn Einkommen da war, dann hat es weiter da zusein. In gleichen, höheren oder noch höheren Beträgen. Woher es kommt, ist uns doch egal.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #