09-06-2012, 22:28
Hallo DUS,
ich verstehe das jetzt schon richtig, dass Du zwar Beschwerde beim OLG eingereicht hast, aber bis jetzt dort noch keine Verhandlung stattgefunden hat, sondern Du einfach die Kostenrechnung für das Beschwerdeverfahren erhalten hast?
Denn dann würde ich das so deuten, dass Deiner Beschwerde nicht stattgegeben wurde, sprich, dass diese im schriftlichen Verfahren einfach abgewiesen wird, ohne Verhandlung.
Dann wirst Du wohl in den nächsten Tagen das Urteil des OLG mit der Abweisung des Beschwerdeverfahrens erhalten.
So hat mir das zumindest unsere Rechtsanwältin erklärt, dass wenn die Beschwerdebegründung beim OLG vorliegt, dieses dann entscheidet, ob der Beschwerde statt gegeben wird, dann erhält man einen Verhandlungstermin, oder die Beschwerde wird abgewiesen.
Dies geschieht dann wohl einfach nach Aktenlage und ohne Verhandlung, und Du erhältst dann schriftlichen Bescheid, wieso Deiner Beschwerde nicht stattgegeben wurde.
Falls Du damit nicht einverstanden sein solltest, bleibt Dir dann nur noch die nächste Instanz.
Also falls ich Dich richtig verstanden habe, und noch keine Verhandlung vor dem OLG stattgefunden hat, solltest Du Dich innerlich auf eine Zurückweisung Deiner Beschwerde einstellen.
Sorry. Tut mir wirklich leid für Dich.
LG, Familienmensch.
ich verstehe das jetzt schon richtig, dass Du zwar Beschwerde beim OLG eingereicht hast, aber bis jetzt dort noch keine Verhandlung stattgefunden hat, sondern Du einfach die Kostenrechnung für das Beschwerdeverfahren erhalten hast?
Denn dann würde ich das so deuten, dass Deiner Beschwerde nicht stattgegeben wurde, sprich, dass diese im schriftlichen Verfahren einfach abgewiesen wird, ohne Verhandlung.
Dann wirst Du wohl in den nächsten Tagen das Urteil des OLG mit der Abweisung des Beschwerdeverfahrens erhalten.
So hat mir das zumindest unsere Rechtsanwältin erklärt, dass wenn die Beschwerdebegründung beim OLG vorliegt, dieses dann entscheidet, ob der Beschwerde statt gegeben wird, dann erhält man einen Verhandlungstermin, oder die Beschwerde wird abgewiesen.
Dies geschieht dann wohl einfach nach Aktenlage und ohne Verhandlung, und Du erhältst dann schriftlichen Bescheid, wieso Deiner Beschwerde nicht stattgegeben wurde.
Falls Du damit nicht einverstanden sein solltest, bleibt Dir dann nur noch die nächste Instanz.
Also falls ich Dich richtig verstanden habe, und noch keine Verhandlung vor dem OLG stattgefunden hat, solltest Du Dich innerlich auf eine Zurückweisung Deiner Beschwerde einstellen.
Sorry. Tut mir wirklich leid für Dich.
LG, Familienmensch.