11-06-2012, 12:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-06-2012, 12:25 von Hagen von Tronje.)
(07-06-2012, 09:19)Camper1955 schrieb: eine Oberstaatsanwältin nur noch schreiben kann:
Zitat:Wer Kinder in die Welt setzt, hat auch dafür aufzukommen. Über diese grundsätzliche Selbstverständlichkeit kann man nicht irren.
Über die Höhe kann man sich aber erheblich irren.
Dass die Eltern für ihr Kind sorgen müssen, dem kann ich schon zustimmen. Es sollte aber um eine Pflicht zur Grundversorgung gehen, die beide Elternteile gleich trifft.
Derzeit soll aber ein Unterhaltspflichtiger (ohne Rücksicht auf seine eigenen Bedürfnisse) eine Luxusversorgung für das Kind (und meist zugleich auch den betreuenden Elternteil) sicherstellen.
Dass einige hier keine entsprechende moralische Pflicht mehr für sich sehen können (sondern Ungerechtigkeit gegen sich selbst) und sich dem ganzen durch "Flucht" entziehen, sollte nachvollziehbar sein (wird aber vom Gesetzgeber, FamG usw. ignoriert).