13-06-2012, 11:39
(13-06-2012, 11:33)Jessy schrieb: Gibt es eine Handhabe, die ganze Angelegenheit in Baden-Württemberg zu belassen, sowohl die Unterhaltssache beim JA, als auch das Umgangsverfahren vor dem Familiengericht?
Vielleicht. Sieh dir mal §152 - 154 FamFG an, vor allem Nr. 154, ob es da für euch eine Möglichkeit gibt. http://www.gesetze-im-internet.de/bundes...gesamt.pdf