(04-06-2012, 19:46)p schrieb: leider haben Sie meine Fragen aus meinem Schreiben vom 18.5.2012 nicht beantwortet.
- belegen sie mit Nachweisen die finanziellen Verhältnisse meiner Tochter. Wie hoch ist ihr Elterngeld, erhält sie Sozialleistungen, Kinderzuschlag, hat sie anderes Einkommen, Ersparnisse etc. ?
- belegen sie mit Nachweisen den Wohnort meiner Tochter
- belegen sie mit Nachweisen die finanziellen Verhältnisse ihres vorrangig unterhaltspflichtgen Partners.
- Anforderungen an und Inhalt der Nachweise (z.B. Steuerbescheide, Kontoauszüge etc.) können sie in ihrem eigenen Erhebungsbogen nachlesen, den sie massenhaft an Unterhaltspflichtige verschicken.
Mit Hinweis auf die oben angeforderten, aber immer noch nicht vorgelegten Nachweise weiter keinen Unterhalt zahlen.
Die wollen Geld, also sollen sie sich bewegen!
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1