17-06-2012, 13:19
(17-06-2012, 12:53)Leutnant Dino schrieb: Du solltest aber vor dem Abgang aus der Schweiz Deine Pension ausbezahlen lassen. Darauf besteht ein Rechtsanspruch. Auf dieses Geld solltest Du nicht verzichten.Die gibts bei verheirateten nur gegen Unterschrift der Ehefrau. Vermutlich wirst Du @Pennfred die Hälfte einbüssen. Eventuell kann man die eingebüsste Hälfte mit der Kompensationszahlung verrechnen - das müsste ein Anwalt prüfen.
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