18-06-2012, 00:50
(17-06-2012, 22:52)iglu schrieb: der hinweis nach 89 wird doch von amtswegen erteilt, oder nicht?Ja, aber oft nicht ohne, dass man den Richter darauf stößt.
Das gilt afaik auch für die Verhängung.
Ob der Richter Ordnungsmittel verhängt, hängt nicht von einem Antrag ab.
Man kann es dem Richter also praktisch nur vorschlagen.