18-06-2012, 11:27
Kommt drauf an, ob (wie in Deutschland) die Versorgungsansprüche an die Exe abgetreten werden müssen.
Falls ja, dann lieber auszahlen lassen und notfalls auf den Kopf hauen.
Austriake
Falls ja, dann lieber auszahlen lassen und notfalls auf den Kopf hauen.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1