18-06-2012, 12:43
(17-06-2012, 15:58)Austriake schrieb: Selbst wenn es ganz hart kommen sollte und bis zu einer eventuellen Rückkehr nach Deutschland Unterhaltsschulden aufgelaufen sein sollten: für ein Jahr den Wohnsitz in Frankreich nehmen in einer grenznahen Gemeinde, z.B. Seltz (gegenüber von Rastatt auf dem anderen Rheinufer) und die Privatinsolvenz nach französischem Recht absitzen.????
Kannst Du das etwas genauer erklären ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel