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Scheidung in Frankreich, Wohnort Schweiz, Deutscher
#25
(18-06-2012, 12:43)Pistachio 00 schrieb:
(17-06-2012, 15:58)Austriake schrieb: Selbst wenn es ganz hart kommen sollte und bis zu einer eventuellen Rückkehr nach Deutschland Unterhaltsschulden aufgelaufen sein sollten: für ein Jahr den Wohnsitz in Frankreich nehmen in einer grenznahen Gemeinde, z.B. Seltz (gegenüber von Rastatt auf dem anderen Rheinufer) und die Privatinsolvenz nach französischem Recht absitzen.
????
Kannst Du das etwas genauer erklären ?

Eine Privatinsolvenz nach französischem Recht ist in einem Jahr abgewickelt.
Wo Seltz liegt, sagt Dir Tante Google Maps. Wenn man also im Badischen (Raum Karlsruhe,Ettlingen,Rastatt,Bühl oder Lahr) eine Arbeit hat, kann man auch in Frankreich wohnen. Jeden Morgen rüber über den Rhein, abends wieder zurück.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Scheidung in Frankreich, Wohnort Schweiz, Deutscher - von Austriake - 18-06-2012, 12:46

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