18-06-2012, 16:25
a. 2 verschiedene Ämter sind 2 verschiedene Akten. Die alte ist nicht zu der neuen kompatibel
b. Rückwirkender Regress geht, solange dir zum jetzigen Zeitpunkt Leistungsfähigkeit unterstellt wird
bei mir war das in Arbeitslosigkeit (keine Rückforderung) Ab Arbeit (nachträglich zahlen bitte)
c. das Kind hat Anspruch auf Unterhalt. "Vermutlich" bezieht sich nur auf deine Auskünfte. Die Zahlung geschieht aber grundsätzlich, wenn du nicht zahlst.
Tip: Erteile alsbald Auskünfte. Geh zum alten Amt und erbitte eine Kopie deiner Einkommensauskünfte und ergänze um neue Anlagen.
b. Rückwirkender Regress geht, solange dir zum jetzigen Zeitpunkt Leistungsfähigkeit unterstellt wird
bei mir war das in Arbeitslosigkeit (keine Rückforderung) Ab Arbeit (nachträglich zahlen bitte)
c. das Kind hat Anspruch auf Unterhalt. "Vermutlich" bezieht sich nur auf deine Auskünfte. Die Zahlung geschieht aber grundsätzlich, wenn du nicht zahlst.
Tip: Erteile alsbald Auskünfte. Geh zum alten Amt und erbitte eine Kopie deiner Einkommensauskünfte und ergänze um neue Anlagen.