18-06-2012, 16:48
(18-06-2012, 16:28)Petrus schrieb: Bzgl. b)
Kindesunterhalt wird aber der Geburt des Kindes fällig und verfällt nie und es kann auch nicht auf ihn verzichtet werden.
stimmt nicht ganz.
Meiner Ex wurde von der Unterhaltsvorschusskasse empfohlen in Elternzeit zu gehen. Dann wäre sie 3 Jahre nicht zahlungsfähig und die aufgelaufenen Unterhaltsschulden ( Ihre anderen beiden Kids leben beim Vater) würden ihr erlassen.! Von der Unterhaltspflicht ist sie befreit.
Der Tip der UVK kam 1 Monat bevor meine bewilligte Elternzeit losging.
Das war das Ende für meine Elternzeit und überhaupt Kontakt zum Kind für ne ganze Zeit.