19-06-2012, 10:33
(19-06-2012, 09:32)IPAD schrieb: Noch eine Nachfrage:Unterhaltsschulden laufen erst auf, wenn du leistungsfähig bist. Doch Vorsicht: das JA versucht leider immer wieder leistungsunfähige Unterhaltspflichtige zu einer Ratenzahlung zu überreden nach dem Motto "Ach kommen Sie, 5€ pro Monat können sie doch verkraften". Sobald man dem zugestimmt hat, hat man auch die Unterhaltsschuld anerkannt. Also bitte nichts unterschreiben!
Ich gehe davon aus, dass ich derzeit leistungsunfähig bin. Nur mal angenommen, dieser Zustand bessert sich in vielleicht zwei Jahren. Laufen dann Unterhaltsschulden auf, oder eben aufgrund der Leistungsunfähigkeit nicht ?