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Sachsen zahlt Zuschüsse für künstliche Befruchtung
#8
Urteil des BSozG vom 3.03.2009:
Die Altersgrenzen für Zuschüsse der Krankenkassen zur künstlichen Befruchtung sind gerechtfertigt.

Bei Frauen 40 Jahre, denn "die Erfolgschancen nähmen schon ab dem 30. Lebensjahr der Frau stetig ab, gleichezeitig nehme das Risiko von Fehlgeburten zu."
Bei Männern 50 Jahre, denn die Altersgrenze "sei im Interesse der Kinder gerechtfertigt."
http://www.welt.de/politik/article330760...chuss.html
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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Nachrichten in diesem Thema
Alles kein Problem - von Gast1 - 04-03-2009, 02:53
RE: Sachsen zahlt Zuschüsse für künstliche Befruchtung - von borni - 03-03-2009, 13:09

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