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Jugendamtschreiben
#19
(19-06-2012, 10:44)mischka schrieb:
(19-06-2012, 10:36)Jessy schrieb: Vergiss nicht, deine Leistungsunfähigkeit offiziell feststellen zu lassen. Einfach nichts zu machen führt nur dazu, dass UVS gezahlt wird und Schulden auflaufen. Nur wenn du von offizieller Seite schriftlich hast, dass du entsprechend deinen derzeitigen Verhältnissen nicht unterhaltsleistungsfähig bist, entstehen keine Schulden.
Das stimmt nicht ganz - UVS wird so oder so gezahlt. Die UVK versucht dann natürlich das Geld wieder zurückzubekommen und schreibt dich an, deine Einkünfte darzulegen. Danach wird dann festgestellt, dass du nicht leistungsfähig bist. Du musst selber nichts unternehmen, die kommen von ganz allein auf dich zu.

Ansonsten: Immer schön die Lohnzettel/ALG-Bescheide aufheben, so dass du zur Not auch nachträglich nachweisen kannst, dass dein Einkommen zu niedrig war.

Das scheint dann wohl von JA zu JA verschieden zu sein.
Ich habe mal eine Weile im Bereich Unterhaltsbeistandschaften gearbeitet - und da lief es mit dem UVS ganz simpel: Ein Brief an den Schuldiger, wenn keine Reaktion --> UVS-Zahlung und Schuldenanhäufung. Dann alle zwölf Monate die Nachfrage an den Pflichtigen, ob sich die Einkünfte geändert haben.
Wenn keine Leistungsfähigkeit --> UVS-Zahlung eventuell, ABER keine Schuldenanhäufung. Natürlich trotzdem alle zwölf Monate die Nachfrage, ob sich die Einkünfte geändert haben.

Also abwarten allein halte ich für kontraproduktiv. Mal ganz abgesehen davon, dass der Threadöffner ja den Brief der UVK schon in Händen hält. Und darauf nicht zu reagieren bedeutet Schulden. Ganz simpel. Da kommt auch keiner und fragt ein zweites Mal nach.

Nichtsdestrotrotz ist dieser Fall hier nicht besonders kompliziert.
Die geforderten Angaben wurden seitens des Pflichtigen gemacht. Nun ist die UVK am Zug, indem sie eine Leistungsfähigkeit feststellt oder eben nicht. Der Umzug macht nur allen ein bisschen mehr Arbeit.
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