19-06-2012, 15:14
(19-06-2012, 13:58)IPAD schrieb: Ich hab mal pauschal 20% meines Einkommens hierfür angesetzt, mal schauen ob man mir diesen Antrag um die Ohren haut
Ich glaube, man kann sogar bis zu 21 oder 24% gehen, steht in irgendwelchen Leitlinien. Allerdings muss man nachweisen, dass das Geld wirklich für die Altersversorgung angelegt wird. Langfristige, nicht einfach ausgebbare Anlage.
Bei kleineren unterhaltspflichtigen Selbständigen wird die Rentenversicherungpflicht nur das Ende beschleunigen, denn die sind eh alle reich und rechnen sich nur arm, so die R1 bezahlte lebenslang verbeamtete deutsche Richterschaft. Anders gesagt, dann wird halt das fiktive Einkommen steigen.