19-06-2012, 15:39
(19-06-2012, 15:02)Ibykus schrieb: Bei Verfristung würdest Du den Antrag stellen, sie gerichtlich von ihrem Mandat zu entbinden.Das heißt, ich schreibe nicht IHR, dass ich ihr das Mandat entziehe, sondern dem Gericht?!? An wen denn da genau? An den Familienrichter, bei dem die Verfahren laufen?
Oder isses ausreichend, IHR zu schreiben:
Zitat:Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,das ganze per Einschreiben an Sie und in Kopie ans Gericht?!?
hiermit entziehe ich Ihnen das Mandat für das Umgangsrechtsverfahren AZ 123. Senden Sie mir sämtliche Unterlagen zu.
MfG,
mischka
Danke!