Aaaalllso...
Eine wirklich verbindliche Antwort kann ich dir leider nicht geben, da ich zum einen schon ein paar Jahre aus diesem Arbeitsgebiet raus bin, und es zum anderen meines Wissens keine Vorschrift gibt für diese Art Problem.
An deiner Stelle würde ich - wie schon in meinem ersten Posting geschrieben - der neuen UVG-Stelle schnellstmöglich einen höflichen Brief schreiben, dass du die Auskünfte über deine persönlichen Verhältnisse bereits dem anderen JA mitgeteilt hast, und ob ihnen das reicht. Falls das neue JA aber darauf besteht, dass du die Angaben nochmal machst, würde ich mir die Arbeit tatsächlich machen an deiner Stelle. Dann allerdings schick ihnen die Unterlagen mit dem Hinweis, sie möchten dir nach Feststellung deiner Nicht-Leistungsfähigkeit dir das umgehend bestätigen.
Ob sie nun wirklich alle zwölf Monate daherkommen, kann dir keiner sagen. Gewissenhafte (oder lästige) Sachbearbeiter tun dies. Kann aber auch sein, dass du deine Ruhe hast.
In JEDEM FALL wirst du aber nach Auslaufen des Unterhaltsvorschusses nochmal ein Schreiben kriegen, und dann solltest du besser nachweisen können, dass du die ganzen Jahre über nicht leistungsfähig warst (es sei denn sie nerven dich alle zwölf Monate, dann musst du es Jahr für Jahr nachweisen).
Insgesamt wird dir die Unterhaltsvorschußkasse so lange auf den Keks gehen, bis die selber keinen Unterhaltsvorschuß mehr zahlen müssen, also maximal 72 Monate oder bis das Kind 12 Jahre alt ist.
--------------
Musterbeispiel für ein Schreiben (bitte mindestens als Einschreiben Einwurf!):
Ihr Schreiben vom xx.06.2012, Ihr Zeichen xyz
Sehr geehrte/r Frau/Herr Sachbearbeiter/in,
bezüglich Ihres oben genannten Schreibens teile ich Ihnen folgendes mit:
Frau xy, die Mutter unseres gemeinsamen Kindes, a, geb. xx.xx.xx, hat bereits am xx.xx.2012 vor der UVG-Stelle des Landratsamtes xyz einen Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gestellt.
Der darauffolgenden Aufforderung der UVG-Stelle durch die Sachbearbeiterin Frau abc, zur Erteilung von Auskünften über meine wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse, bin ich unverzüglich vollständig nachgekommen. Offizielle Entscheidungen dahingehend liegen mir bisher noch nicht vor.
Nunmehr hat Frau Mutter einen Antrag auf Unterhaltsvorschussleistungen bei Ihnen gestellt.
Demzufolge erkläre ich nun auch Ihnen gegenüber, dass ich aktuell (vermutlich) nicht leistungsfähig bin.
Da die nochmalige Einreichung meiner Unterlagen, die der UVG-Stelle xyz ja bereits vorliegen, auf Grund meiner Selbstständigkeit einen nicht unerheblichen Aufwand mit sich bringen und mich dementsprechend auch zeitlich an der Verbesserung meiner wirtschaftlichen Lage hindern würde, bitte ich höflichst im Sinne einer ergebnisorientierten weiteren Vorgehensweise darum, die bereits in xyz eingerichten Unterlagen dort anzufordern.
Selbstverständlich lege ich Ihnen die seitdem erstellten weiteren Nachweise meiner beruflichen Tätigkeit bereits heute bei/ oder: innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist nach.
Sollte meinerseits eine Leistungsfähigkeit oder Nicht-Leistungsfähigkeit festgestellt werden, bitte ich Sie, mir dies umgehend schriftlich mitzuteilen.
(Wenn du ganz brav erscheinen willst, schreibst du noch dazu: Im Falle einer zukünftigen Verbesserung meiner finanziellen Lage werde ich sie selbstverständlich umgehend informieren.)
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Zahlvater
Eine wirklich verbindliche Antwort kann ich dir leider nicht geben, da ich zum einen schon ein paar Jahre aus diesem Arbeitsgebiet raus bin, und es zum anderen meines Wissens keine Vorschrift gibt für diese Art Problem.
An deiner Stelle würde ich - wie schon in meinem ersten Posting geschrieben - der neuen UVG-Stelle schnellstmöglich einen höflichen Brief schreiben, dass du die Auskünfte über deine persönlichen Verhältnisse bereits dem anderen JA mitgeteilt hast, und ob ihnen das reicht. Falls das neue JA aber darauf besteht, dass du die Angaben nochmal machst, würde ich mir die Arbeit tatsächlich machen an deiner Stelle. Dann allerdings schick ihnen die Unterlagen mit dem Hinweis, sie möchten dir nach Feststellung deiner Nicht-Leistungsfähigkeit dir das umgehend bestätigen.
Ob sie nun wirklich alle zwölf Monate daherkommen, kann dir keiner sagen. Gewissenhafte (oder lästige) Sachbearbeiter tun dies. Kann aber auch sein, dass du deine Ruhe hast.
In JEDEM FALL wirst du aber nach Auslaufen des Unterhaltsvorschusses nochmal ein Schreiben kriegen, und dann solltest du besser nachweisen können, dass du die ganzen Jahre über nicht leistungsfähig warst (es sei denn sie nerven dich alle zwölf Monate, dann musst du es Jahr für Jahr nachweisen).
Insgesamt wird dir die Unterhaltsvorschußkasse so lange auf den Keks gehen, bis die selber keinen Unterhaltsvorschuß mehr zahlen müssen, also maximal 72 Monate oder bis das Kind 12 Jahre alt ist.
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Musterbeispiel für ein Schreiben (bitte mindestens als Einschreiben Einwurf!):
Ihr Schreiben vom xx.06.2012, Ihr Zeichen xyz
Sehr geehrte/r Frau/Herr Sachbearbeiter/in,
bezüglich Ihres oben genannten Schreibens teile ich Ihnen folgendes mit:
Frau xy, die Mutter unseres gemeinsamen Kindes, a, geb. xx.xx.xx, hat bereits am xx.xx.2012 vor der UVG-Stelle des Landratsamtes xyz einen Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gestellt.
Der darauffolgenden Aufforderung der UVG-Stelle durch die Sachbearbeiterin Frau abc, zur Erteilung von Auskünften über meine wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse, bin ich unverzüglich vollständig nachgekommen. Offizielle Entscheidungen dahingehend liegen mir bisher noch nicht vor.
Nunmehr hat Frau Mutter einen Antrag auf Unterhaltsvorschussleistungen bei Ihnen gestellt.
Demzufolge erkläre ich nun auch Ihnen gegenüber, dass ich aktuell (vermutlich) nicht leistungsfähig bin.
Da die nochmalige Einreichung meiner Unterlagen, die der UVG-Stelle xyz ja bereits vorliegen, auf Grund meiner Selbstständigkeit einen nicht unerheblichen Aufwand mit sich bringen und mich dementsprechend auch zeitlich an der Verbesserung meiner wirtschaftlichen Lage hindern würde, bitte ich höflichst im Sinne einer ergebnisorientierten weiteren Vorgehensweise darum, die bereits in xyz eingerichten Unterlagen dort anzufordern.
Selbstverständlich lege ich Ihnen die seitdem erstellten weiteren Nachweise meiner beruflichen Tätigkeit bereits heute bei/ oder: innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist nach.
Sollte meinerseits eine Leistungsfähigkeit oder Nicht-Leistungsfähigkeit festgestellt werden, bitte ich Sie, mir dies umgehend schriftlich mitzuteilen.
(Wenn du ganz brav erscheinen willst, schreibst du noch dazu: Im Falle einer zukünftigen Verbesserung meiner finanziellen Lage werde ich sie selbstverständlich umgehend informieren.)
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Zahlvater