19-06-2012, 17:32
Woraus ergibt sich denn ein jährlicher Auskunftsanspruch des JA?
Das BGB macht doch keine Unterscheidung, wer Auskunft begehrt und erlaubt nur alle 2 Jahre.
Das BGB macht doch keine Unterscheidung, wer Auskunft begehrt und erlaubt nur alle 2 Jahre.