19-06-2012, 17:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-06-2012, 17:46 von Leutnant Dino.)
(19-06-2012, 17:32)beppo schrieb: Woraus ergibt sich denn ein jährlicher Auskunftsanspruch des JA?
Das Jugendamt sieht generell in allem ein Antrag auf Unterhaltsabsenkung. So bei mir geschehen. Ich versagte dem Jugendamt die Auskunft und sie schrieben mir, dass ich einen Antrag auf Unterhaltsabsenkung gestellt hätte und somit müsse ich Auskunft geben. Das war ich echt überrascht.
Da musste ich denen gleich schreiben, dass ich den nichtgestellten Antrag auf Unterhaltsabsenkung rückwirkend und für die Zukunft zurückziehe und nunmehr die gesetzliche Frist ....