19-06-2012, 21:36
(19-06-2012, 15:51)Skipper schrieb: Mediation und Rechtsweg sind mE kein Entwerder-oder, sondern können ein Sowohl-aus-auch sein. Dies entweder zeitgleich oder in Abfolge, erst gütliche Mediation und dann ggf harter Gerichtsentscheid.
Und da "harter Gerichtsentscheid" in Deutschland nicht erfolgt, kann man in der Mediation hierzulande beliebig verzögern, verweigern, Mist erzählen, denn man gewinnt mit dieser Taktik, wenn man die Mutter ist.
Jetzt muss ich doch nochmal auf andere Länder kommen: Der Erfolg liegt nicht nur in der anderen Einordnung, sondern auch in anderen Inhalten. Da wird kompakter (kürzer!) und zielgerichteter zusammengesessen, das ist mehr Schlichtung wie Mediation. Wer da aussteigt oder verzögert, hat nachher vor Gericht schlechte Karten.