03-03-2009, 19:06
(03-03-2009, 16:47)borni schrieb: Urteil vom 3.03.2009
Alleinerziehenden Alg-2 Empfängern steht ein Mehrbedarf zur Hälfte zu, wenn sich geschiedene und getrennt wohnende Eltern bei der Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes in größeren, mindestens eine Woche umfassenden zeitlichen Intervallen abwechseln und sich die anfallenden Kosten in etwa hälftig teilen.
Das BSozG folgte nicht dem "Alles-oder-Nichts-Prinzip". Denn rechtlich ist es in einer derartigen Situation weder angemessen, hilfebedürftigen Arbeitslosen den Mehrbedarf wegen Alleinerziehung gänzlich zu versagen, noch ist es sachgerecht, ihnen den vollen Mehrbedarf zuzubilligen.
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-...s=0&anz=11
Ich hatte das gerade in meinem FemokratieBlog eingestellt, wollte es hier verlinken, aber da war jemand schneller
Mein Kommetar:
Wieso ist jemand alleinerziehend, wenn die Erziehung zu ungefähr gleichen Teilen von beiden Elternteilen ausgeübt wird? Wieso bekommt eine Alleinerziehende wegen der Sorge für ihre Kinder Zuschlag, gleichzeitig wird Vätern aber alles erdenkliche von ihrem Lohn/Gehalt abgezogen, obwohl diese sich genauso sorgen? Interessant ist auch die Begründung der “Mehrarbeit” von Alleinerziehenden, die Hartz IV beziehen. Da werden dann u.a. Arztbesuche als gezwungen angesehen, obwohl man doch davon ausgehen kann, das Mütter oder Väter dieses gerne und ohne großes Pathos erledigen, oder etwa nicht? Behördengängen und Außenkontakte können ja überwiegend in der Zeit des Alleinseins ausgeführt werden und davon abgesehen, dürfte es doch keine Probleme mit Kindern geben, wenn diese mitgenommen werden. Die Argumente werden immer abstruser, ob eine Verbesserung in der Erziehung dadurch statt findet, steht wohl auf einem anderen Stern.