20-06-2012, 11:50
(19-06-2012, 19:15)Jessy schrieb: Was allerdings nichts daran ändert, dass bisher keiner eindeutig sagen konnte, ob es irgendwo KONKRET geregelt ist, dass nicht innerhalb der Zwei-Jahres-Frist auch zwei verschiedene Stellen nachfragen können.Ich muss alle zwei Jahre an vier Stellen meine Einkünfe nachweisen:
JA wegen UVG und Jobcenter wegen Unterhaltsübergang (HartzIV) am Wohnort der Tochter sowie das gleiche am Wohnort des Sohnes.