20-06-2012, 13:41
(20-06-2012, 12:06)beppo schrieb: Wer hat gesagt, dass du das musst?Das jeweilige Amt.
Steht (zumindest für's Jobcenter) auch so im § 60 Abs. 2 SGB II. Oder trifft auch hier das zweijährige Gebot zu? Heißt das, ich muss nur einer Stelle Auskunft geben und allen anderen dann nur schrieben: wendet Euch ans Jobcenter XY?!?