20-06-2012, 18:45
(20-06-2012, 18:24)bubi schrieb: Wenn du Leistungen nach sgb2 bekommst ist Kindergeld Einkommen des Kindes...
Das ist falsch.
Urteil vom 02.07.2009, Az. B 14 AS 75/08 R:
Wenn sich ein Kind von getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern aufgrund wechselseitiger Betreuung bei beiden Elternteilen aufhält, besteht für die Zeit dieses Aufenthaltes eine Bedarfsgemeinschaft des Kindes mit dem Elternteil, bei dem es sich aufhält.
Bei der Berechnung des Leistungsanspruches des Kindes darf Kindergeld dabei nicht, auch nicht anteilig, dem Kind als Einkommen angerechnet werden, wenn der Elternteil, mit dem das Kind eine Bedarfsgemeinschaft bildet, dieses gar nicht erhält.
Und nach dieser Logik bekommen meine Kinder auch keinen Unterhalt, jedenfalls nicht bar auf Kralle.