21-06-2012, 15:27
(21-06-2012, 09:30)mischka schrieb: Ich könnte mir nämlich noch nicht einmal die Gerichtskosten leisten, geschweige denn den Gutachter.Durch Bewilligung von VKH bist Du von den gesamten Kosten eines Rechtsstreites freigestellt. Ist Dir auf Antrag auch ein RA beigeordnet worden, brauchst Du diesen auch im Falle dass Du den Prozess verlierst, nicht bezahlen (den gegnerischen Anwalt wohl!).
Beauftragt das Gericht einen Gutachter, dann bist Du auch von den dadurch entstehenden Kosten befreit.
Wechselst Du mutwillig den Dir beigeordneten Anwalt, wird Dir in der Regel kein neuer Anwalt beigeordnet.
Bei begründetem Anwaltswechsel müssen meines Wissens dem neuen Anwalt alle Kosten -auch die für den Zeitraum, indem er noch nicht beigeordnet war- erstattet werden.
Warum fragst Du nicht Deinen neuen RA. Der wird es Dir genau erklären können. Denn darüber, dass er für den entlassenen Anwalt einspringen muss, werdet ihr sowieso sprechen müssen.
Petrus schrieb:Die VKH wird im Nachhinein nach BRAGO entschiedenDie gibt's nicht mehr!