22-06-2012, 09:17
(22-06-2012, 07:02)marecello schrieb: Die Richterin bemerkte am Beginn der Verhandlung und verniedlichte die Gefahr einer Genitalverstümmelung mit den Worten:
"Wenn ein Kind über die Strasse geht, könnte das Kind von einem Auto überfahren werden, so ähnlich verhält es sich bei einer Genitalverstümmelung".
Schöner Vergleich. Trifft genau zu, wenn die Mutter das Kind auf die Strasse schubst!