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Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel
#85
Liebes Forum,

den Titel hat meine Tochter nun an mich ausgehändigt.
Jetzt geht der Stress mit der Barunterhaltspflicht meiner EX los.

Nach diverser Hin- und Her Schreiberei erreichte mich gestern folgender Brief der Anwältin meiner Tochter:

Sehr geehrter Herr xy,

wegen der Pflegebedürftigkeit ihrer Mutter muss meine Mandantin ab Juli ihre Arbeitszeit auf 20 Stunden reduzieren, entsprechend reduziert sich das Einkommen.
( Ich wusste gar nicht das meine EX pflegebedürftig ist --> gemeint ist die Oma meiner Tochter )

Diesseits ist aufgrund eines Informationsversehens das Nettoeinkommen meiner Mandantin
( wieso ist die meine EX die Mandantin? Meine Tochter ist ihr Mandant!! ) nicht korrekt angegeben worden, denn in dem Nettogehalt ist das Kindergeld für die beiden Kinder in Höhe von 364,00 € enthalten, so dass sich das Nettoeinkommen meiner Mandantin (schon wieder )auf lediglich 753,00 € beläuft. Abzüglich berufsbedingter Aufwendungen verbleiben 703,00 €.

Demnach ergibt sich gemäß der Unterhaltsberechnung ihrerseits überhaupt keine Zahlungsverpflichtung, da ihre Leistungsfähigkeit erheblich unterschritten ist.
( Anm.: Meine Ex ist seit Jahren wieder verheiratet )

Hinzu kommt, dass die Immobilie lediglich im hälftigen Eigentum meiner Mandantin
( wen vertritt sie überhaupt? Tochter und Mutter??? INTERESSENKONFLIKT !!! )
steht und unstreitig nach der Scheidung-auch nicht als Zugewinnmitteln-angeschafft bzw. finanziert wurde. Hierauf werden monatliche Zinstilgungen geleistet, deren genaue Höhe noch mitgeteilt wird.
Es ist jedoch so, dass sich-selbst wenn ich den angenommenen Wohnwertvorteil von 600,00 € unterstelle-immer noch eine Zahlungsverpflichtung für Sie in Höhe von 281,00 € ergibt.

Dieser Zahlbetrag dürfte aufgrund der abgeglichenen Parametern unstreitig sein ( das denkt sie sich aber auch nur so ).
Ich bitte um Stellungnahme sowie Zahlung des bis dato noch nicht geleisteten Unterhalts für den Monat Juni, und zwar als Abschlag in Höhe von 300,00 €, da ich davon ausgehe, dass aufgrund der geringen Differenz von 281,00 € zu geforderten 329,00 € eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Sie werden aus ökonomischen Gründen sicher kein Interesse daran haben, wegen des Differenzbetrages von 48,00 € ein gerichtliches Verfahren durchzuführen.

Ich erwarte Ihre geschätzte Rückäußerung darüber, in welcher Ausgestaltung eine außergerichtliche Einigung möglich ist.

Zu diesem Schreiben stellen sich mir folgende Fragen an die Experten unter Euch:

1. Aus diesem Schreiben lese ich eindeutig einen Interessenkonflikt.
Das Interesse meiner volljährigen Tochter muss dahin gehen, dass Nettoeinkommen beider Eltern möglichst hoch in Ansatz zu bringen, während das Interesse der Kindesmutter wegen Ihrer eigenen Barunterhaltspflicht ist, Ihr Nettoeinkommen möglichst gering anzusetzen.
Und da die Gegenseite den Wohnwertvorteil der Kindesmutter herunterspielen will, liegt meiner Sicht nach eine Vertretung widerstreitender Interessen vor.
Was kann ich dagen unternehmen?

2. Ob die Immobilie nur zu 50% meiner Ex gehört, spielt doch keine Rolle,oder?
Wohnwertvorteil wird ihr doch in voller Höhe angerechnet?

3. Meine Ex ist seit Jahren neu verheiratet.
Falls sie nicht leistungsfähig sein sollte, wie behauptet wird, muss dann nicht ihr Ehemann dafür sorgen das sie leistungsfähig wird?
Ihr Ehegatte ist in vollem Umfang leistungsfähig!

Was meinen die Experten unter Euch, was ich antworten kann oder soll???

Bin für jede Anregung sehr dankbar.

Vielen Dank
masku
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 19:57
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 20:08
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von masku - 22-06-2012, 10:32
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 22-06-2012, 12:03

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