22-06-2012, 11:36
Wenn Geldstrafen gegen den Umgangsverpflichteten ausgesprochen werden können, dann wird wohl auch der andere Elternteil Geldstrafen bekommen, wenn er verweigert. Dass hier das Wort "Geldstrafe" und nicht "Zwangsgeld" und nicht "Ordnungsgeld" verwendet wird, deutet darauf hin dass die Folgen von Umgangsproblemen durchaus ins Strafrecht wechseln können statt wie in Deutschland im Zivilrecht zu bleiben.
Das ist aber alles stochern im Nebel. Relevant ist der tatsächliche Gesetzestext sowie seine praktische Auslegung durch die Rechtspflege. Begriffsfälschungen durch depperte und ahnungslose Journalisten sind fast schon der Normalfall, aus einem Presseartikel lässt sich gar nichts schliessen.
Das ist aber alles stochern im Nebel. Relevant ist der tatsächliche Gesetzestext sowie seine praktische Auslegung durch die Rechtspflege. Begriffsfälschungen durch depperte und ahnungslose Journalisten sind fast schon der Normalfall, aus einem Presseartikel lässt sich gar nichts schliessen.