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Einkommensauskunft ans JA ; Wie soll ich reagieren?
#62
(22-06-2012, 09:45)Nathan schrieb:
Zitat:Das ist für Sie dann mehr Aufwand als erforderlich wäre.

Diesen Aufwand betreibt man gerne, wenn das Ergebnis ein statischer und lediglich bis zur nächsten Altersstufe befristeter Titel ist.

das würde ich der Dame sogar noch antworten!
(Denn die Mehrarbeit liegt bei ihr! Um Dich aufzuwecken, damit Du Dich bei Bedarf erneut zum Notar begibst, wird sie sicher wenigstens zwei Schreiben verfassen müssen.) Big Grin

Schreibe ihr auch, dass Du von allen Väterverbänden, insbesondere vom Väterwiderstand.de vor einer Inanspruchnahme eines JA gewarnt wurdest, weil man sich dort nicht mit den Voraussetzungen einer Unterhaltspflicht auskennen und die Einkommens- u. Vermögenssituation der KM im Hinblick auf § 1603 Abs. 2 S. 3 BGB nicht prüfen würde.

Bescheissen könntest Du Dich aber selber - dazu bedarf es keines deutschen JAes!
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RE: Einkommensauskunft ans JA ; Wie soll ich reagieren? - von Ibykus - 22-06-2012, 13:40

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