22-06-2012, 18:09
Bei mir war jetzt die Verhandlung.
Eingangs überreichte die gegnerische RAin mehrseitigen Schriftsatz. Ich überflog kurz und erklärte, dass ich nichts rechtlich Relevantes erkennen könnte, auf das ich jetzt antworten müßte. Den Inhalt würde ich bestreiten und soweit ich etwas nicht wüßte eben mit Nichtwissen und ich bäte darum, das zu protokollieren.
Das führte erst ´mal zu allgemeiner Verblüffung - so mein Eindruck. War wohl nicht das, was man von einem Nichtjuristen erwartet hatte. Die Richterin fragte dann noch, was vom Inhalt ich bestreiten wolle und ich antwortete. "Den Inhalt in Gänze." Nach ein wenig Geplänkel wurde dann davon abgesehen, das Schriftstück zu behandeln.
Also berichteten Richterin, Beiständin und JA-MAin ihren Eindruck, dass mein Kind wohl an seinem Wohnort bleiben wolle. Ich entgegnete dann zuerst auf den JA-Bericht mit dem Hinweis, dass ich bereits im II. Quartal des letzten Jahres beim JA um Schutz für mein Kind gebeten hätte, derweil die KM nach meiner Einschätzung "am Anschlag" sei und nach meiner Erfahrung mit dieser dies Gefahren für mein Kind beinhalten könnte. Das JA habe mir dann mitgeteilt, dass ich beruhigt sein könne: Lediglich die neue Arbeit der KM hätte einige Umstellungen für mein Kind mit sich gebracht, die es beunruhigt hätten. Jetzt würde aber alles gut. Inzwischen wurde ja im Januar im Umgangsverfahren der Burnout der KM mitgeteilt und das es wieder eine neue Arbeitsstelle gäbe. Das sei doch ganz toll, wenn ein Kind den Zusammbruch des betreuenden Elternteils miterleben darf; da habe es doch ´was von für´s Leben und auch ganz praktisch: Wenn Mutti sich 2 Tage erschöpft auf´s Sofa legt -wie z. B. vorletztes WE passiert- und ein 11jähriges Kind sich in sein 6qm-Zimmer begeben muß, weil Mutti nicht gestört werden möchte - dann weiß das Kind doch, wer an Muttis Burnout die Schuld trägt.. Ich räumte ein, dass dies zynisch sei, es sei aber auch die mildeste mir mögliche Ausdrucksform angesichts meines Schmerzes über das, was meinem Kind widerfahren ist und ihm widerfährt und meiner Wut darüber, mit welcher Leichtfertigkeit kindeswohlgefährende Fehleinschätzungen durch das JA produziert werden - und wie denn die derzeitigen Aussagen methodisch abgesichert worden seien?
Bezüglich der Darstellungen der Richterin und der Beiständin merkte ich an, dass ich mir nicht vorstellen könne, dass sie aufgrund ihres jeweils etwa 10minütigen Gespräches mit meinem Kind den Anspruch erheben wollen, den wahren Kindeswillen erforscht zu haben und beantragte Sachverständigengutachten und bat um Aufnahme des Antrags ins Protokoll.
Die Richterin fragte zurück, ob ich meine, dass mein Sohn nicht in der Lage sei, ihr und der Beiständin zu sagen, was er sich wünsche. Ich entgegnete, das Kinder ja bekannterweise gegen Veränderungen ihres Umfeldes seien, für mein Kind träfe das zudem damit zusammen, dass jede der ihm von der KM zugemuteten Veränderungen mit einer persönlichen Katastrophe einherging, sodaß es Veränderungen eigentlich nur noch fürchten kann. Ich wies dann darauf hin, dass das Stockholm-Syndrom bei Erwachsenen ja ein Begriff sei, es aber auch nicht unbekannt sei, das Kinder in problematischen Abhängigskeitsverhältnissen ähnliche überlebensnotwendige Anpassungen vornehmen.
Dann berichtete ich über den Verlauf des aktuellen Umgangs und glich diesen an der Umgangsvereinbarung vom Januar ab: In 9 von 10 Regelungspunkten, die personensorgerechtliche Dinge betrafen, war Nichterfüllung festzustellen: Von besonderer Bedeutung waren hier Verstöße gegen die Maßnahmen bezüglich der LRS meines Kindes. Bei den vorherigen Umgängen seit Beginn der Vereinbarung war es ähnlich.
Die RAin der KM wandte ein, dies seien doch Streitigkeiten, wie sie immer ´mal wieder auftreten könnten und die gingen ja in der Regel von beiden Seiten aus. Ich meinte, die festgestellten Verstöße und daraus resultierenden Nachteile für mein Kind seien einseitig durch die KM verursacht. Natürlich könnte ich den Streit um das Wohl meines Kindes durch Einstellen des Umganges abstellen: Ob dies die Intention ihres Vorbringens sei?
Die RAin trug dann vor, dass die LRS meines Kindes so schwerwiegend sei, dass eine professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden müsse, die 200 € im Monat kosten würde - aber die KM könne dies nicht bezahlen, ich solle das doch tun. Ich begrüßte die Einsicht in die Notwendigkeit professioneller Hilfe nach mehr als 2 Jahren Streit darüber als Fortschritt, denn bisher war immer behauptet worden, dass die KM als Ergotherapeutin, die auch mit LRS-Kindern arbeite, am Besten wisse, was das Kind bräuchte. Im weiteren verwies ich auf meinen Antrag, wo ich dargestellt hatte, dass ich die Kosten einer professionellen Förderung würde leisten können, wenn die Umgangskosten wegfielen. Eine finanzielles Engagement, solange mein Kind bei der KM lebt, lehne ich ab, weil dies einerseits meine Möglichkeiten übersteigt und anderseits ich einen Erfolg unter den bei der Mutter vorhandenen häuslichen Bedingungen für ganz ausgeschlossen halte.
Die Gegenseite und die Richterin brachten dann die Frage der Kontinuität ins Spiel. Ich fragte, wofür bei einer Vergangenheit, in der mein Kind ja nachweislich beschädigt worden sei -die beauftragte Beratungsstelle befürworte eine Intensivierung der Hilfen für mein Kind, da eine Änderung der häuslichen Verhältnisse wg. Nichtkooperation der KM nicht erreicht werden kann- die Kontinuität denn streiten solle? Die Gegenseite wollte trotzdem darüber diskutieren, also wies ich darauf hin, dass ich nach reichlich Lektüre von Urteilen schon begriffen habe, dass der Begriff gut "nudelbar" sei und ich mich gerne damit auseinander setzen werde, wenn ich es schriftlich bekäme, dass die Fortsetzung einer kindesschädigenden Situation unter dem Kontinuitätsaspekt kindeswohldienlich sein solle.
Ein Beschluß ergeht schriftlich.
Eingangs überreichte die gegnerische RAin mehrseitigen Schriftsatz. Ich überflog kurz und erklärte, dass ich nichts rechtlich Relevantes erkennen könnte, auf das ich jetzt antworten müßte. Den Inhalt würde ich bestreiten und soweit ich etwas nicht wüßte eben mit Nichtwissen und ich bäte darum, das zu protokollieren.
Das führte erst ´mal zu allgemeiner Verblüffung - so mein Eindruck. War wohl nicht das, was man von einem Nichtjuristen erwartet hatte. Die Richterin fragte dann noch, was vom Inhalt ich bestreiten wolle und ich antwortete. "Den Inhalt in Gänze." Nach ein wenig Geplänkel wurde dann davon abgesehen, das Schriftstück zu behandeln.
Also berichteten Richterin, Beiständin und JA-MAin ihren Eindruck, dass mein Kind wohl an seinem Wohnort bleiben wolle. Ich entgegnete dann zuerst auf den JA-Bericht mit dem Hinweis, dass ich bereits im II. Quartal des letzten Jahres beim JA um Schutz für mein Kind gebeten hätte, derweil die KM nach meiner Einschätzung "am Anschlag" sei und nach meiner Erfahrung mit dieser dies Gefahren für mein Kind beinhalten könnte. Das JA habe mir dann mitgeteilt, dass ich beruhigt sein könne: Lediglich die neue Arbeit der KM hätte einige Umstellungen für mein Kind mit sich gebracht, die es beunruhigt hätten. Jetzt würde aber alles gut. Inzwischen wurde ja im Januar im Umgangsverfahren der Burnout der KM mitgeteilt und das es wieder eine neue Arbeitsstelle gäbe. Das sei doch ganz toll, wenn ein Kind den Zusammbruch des betreuenden Elternteils miterleben darf; da habe es doch ´was von für´s Leben und auch ganz praktisch: Wenn Mutti sich 2 Tage erschöpft auf´s Sofa legt -wie z. B. vorletztes WE passiert- und ein 11jähriges Kind sich in sein 6qm-Zimmer begeben muß, weil Mutti nicht gestört werden möchte - dann weiß das Kind doch, wer an Muttis Burnout die Schuld trägt.. Ich räumte ein, dass dies zynisch sei, es sei aber auch die mildeste mir mögliche Ausdrucksform angesichts meines Schmerzes über das, was meinem Kind widerfahren ist und ihm widerfährt und meiner Wut darüber, mit welcher Leichtfertigkeit kindeswohlgefährende Fehleinschätzungen durch das JA produziert werden - und wie denn die derzeitigen Aussagen methodisch abgesichert worden seien?
Bezüglich der Darstellungen der Richterin und der Beiständin merkte ich an, dass ich mir nicht vorstellen könne, dass sie aufgrund ihres jeweils etwa 10minütigen Gespräches mit meinem Kind den Anspruch erheben wollen, den wahren Kindeswillen erforscht zu haben und beantragte Sachverständigengutachten und bat um Aufnahme des Antrags ins Protokoll.
Die Richterin fragte zurück, ob ich meine, dass mein Sohn nicht in der Lage sei, ihr und der Beiständin zu sagen, was er sich wünsche. Ich entgegnete, das Kinder ja bekannterweise gegen Veränderungen ihres Umfeldes seien, für mein Kind träfe das zudem damit zusammen, dass jede der ihm von der KM zugemuteten Veränderungen mit einer persönlichen Katastrophe einherging, sodaß es Veränderungen eigentlich nur noch fürchten kann. Ich wies dann darauf hin, dass das Stockholm-Syndrom bei Erwachsenen ja ein Begriff sei, es aber auch nicht unbekannt sei, das Kinder in problematischen Abhängigskeitsverhältnissen ähnliche überlebensnotwendige Anpassungen vornehmen.
Dann berichtete ich über den Verlauf des aktuellen Umgangs und glich diesen an der Umgangsvereinbarung vom Januar ab: In 9 von 10 Regelungspunkten, die personensorgerechtliche Dinge betrafen, war Nichterfüllung festzustellen: Von besonderer Bedeutung waren hier Verstöße gegen die Maßnahmen bezüglich der LRS meines Kindes. Bei den vorherigen Umgängen seit Beginn der Vereinbarung war es ähnlich.
Die RAin der KM wandte ein, dies seien doch Streitigkeiten, wie sie immer ´mal wieder auftreten könnten und die gingen ja in der Regel von beiden Seiten aus. Ich meinte, die festgestellten Verstöße und daraus resultierenden Nachteile für mein Kind seien einseitig durch die KM verursacht. Natürlich könnte ich den Streit um das Wohl meines Kindes durch Einstellen des Umganges abstellen: Ob dies die Intention ihres Vorbringens sei?
Die RAin trug dann vor, dass die LRS meines Kindes so schwerwiegend sei, dass eine professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden müsse, die 200 € im Monat kosten würde - aber die KM könne dies nicht bezahlen, ich solle das doch tun. Ich begrüßte die Einsicht in die Notwendigkeit professioneller Hilfe nach mehr als 2 Jahren Streit darüber als Fortschritt, denn bisher war immer behauptet worden, dass die KM als Ergotherapeutin, die auch mit LRS-Kindern arbeite, am Besten wisse, was das Kind bräuchte. Im weiteren verwies ich auf meinen Antrag, wo ich dargestellt hatte, dass ich die Kosten einer professionellen Förderung würde leisten können, wenn die Umgangskosten wegfielen. Eine finanzielles Engagement, solange mein Kind bei der KM lebt, lehne ich ab, weil dies einerseits meine Möglichkeiten übersteigt und anderseits ich einen Erfolg unter den bei der Mutter vorhandenen häuslichen Bedingungen für ganz ausgeschlossen halte.
Die Gegenseite und die Richterin brachten dann die Frage der Kontinuität ins Spiel. Ich fragte, wofür bei einer Vergangenheit, in der mein Kind ja nachweislich beschädigt worden sei -die beauftragte Beratungsstelle befürworte eine Intensivierung der Hilfen für mein Kind, da eine Änderung der häuslichen Verhältnisse wg. Nichtkooperation der KM nicht erreicht werden kann- die Kontinuität denn streiten solle? Die Gegenseite wollte trotzdem darüber diskutieren, also wies ich darauf hin, dass ich nach reichlich Lektüre von Urteilen schon begriffen habe, dass der Begriff gut "nudelbar" sei und ich mich gerne damit auseinander setzen werde, wenn ich es schriftlich bekäme, dass die Fortsetzung einer kindesschädigenden Situation unter dem Kontinuitätsaspekt kindeswohldienlich sein solle.
Ein Beschluß ergeht schriftlich.
Wer nicht taktet, wird getaktet...