22-06-2012, 18:25
in Österreich tut sich was:
Natürlich sind Anwälte dagegen wenn zuwenig Streit in ihren Kassen klingelt.
Zitat:ÖSTERREICH
http://kurier.at/nachrichten/4500914-led...bsorge.php
Künftig soll der Vater auch ohne Einverständnis der Mutter die gemeinsame Obsorge beantragen können.
Rechtsanwältin Andrea Wukovits hält das für bedenklich: "Die Mutter muss bei der Geburt das Sorgerecht bekommen. Sonst geben viele Frauen den Namen des Vaters nicht an." Eine verordnete gemeinsame Obsorge im Streitfall hält sie nur unter bestimmten Voraussetzungen für möglich: Der Kontakt zum Kind müsse gut sein, ebenso das Engagement bei Betreuung und Erziehung. Außerdem müssten die Unterhaltszahlungen klar geregelt sein.
Geplant ist auch eine – noch nicht bekannte – Frist, wie lange nach der Trennung Väter von unehelichen Kindern die Obsorge beantragen können. Einigen sich die Eltern, sollen sie sich künftig den Weg zum Gericht ersparen und nur eine notariell beglaubigte Erklärung beim Standesamt vorlegen müssen. Die Familienrichter sind dafür, die Anwälte sind dagegen.
Natürlich sind Anwälte dagegen wenn zuwenig Streit in ihren Kassen klingelt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #