23-06-2012, 03:15
Hallo an alle!
Ich habe mich evtl. nicht richtig verstaendlich gemacht.
Als ich in Bogota war, um meine erst Cedula die 2 Jahre Gueltigkeit hatte zu verlaengern, kam ich auf die Idee...wenn ich schon mal hier bin, gehe ich zur deutschen Botschaft und beantrage einen neuen Reisepass denn der "Alte" laeuft im September ab!
Die Tante dort war sehr freundlich, hat mir ein Bild, meinen Fingerabdruck und auch das Geld abgenommen...soweit so gut.
2 Tage spaeter bekam ich die Nachricht, dass ich zu einem Honorarkonsul nach Medellin solle, der mir das Urteil auhaendigt und ich eine Reisepass-Sperre haette. Gleichzeitig habe ich an meinem letzten Wohnsitz die Abmeldebestaetigung angefordert die Bestaetigt dass ich schon seit dem 17.09.2009 abgemeldet bin und der nette Beamte schrieb mir :Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass gegen Sie ein Passversagungsverfahren besteht. Eine Passermächtigung zur Ausstellung eines Reisepasses gemäß § 7 Passgesetz können wir daher der Deutschen Botschaft in Kolumbien nicht erteilen.
uebrigens: Hier laesst sich aber auch gar nichts ueber "Trinkgelder" regeln......die sind so streng und supergenau....da hast du es mit einem Beamtenaparrat zu tun der strenegr funktioniert als in D. wenn etwas fehlen sollte in meinen Ausfuehrungen bitte melden!!! Vielen Gracias.......
Ich habe mich evtl. nicht richtig verstaendlich gemacht.
Als ich in Bogota war, um meine erst Cedula die 2 Jahre Gueltigkeit hatte zu verlaengern, kam ich auf die Idee...wenn ich schon mal hier bin, gehe ich zur deutschen Botschaft und beantrage einen neuen Reisepass denn der "Alte" laeuft im September ab!
Die Tante dort war sehr freundlich, hat mir ein Bild, meinen Fingerabdruck und auch das Geld abgenommen...soweit so gut.
2 Tage spaeter bekam ich die Nachricht, dass ich zu einem Honorarkonsul nach Medellin solle, der mir das Urteil auhaendigt und ich eine Reisepass-Sperre haette. Gleichzeitig habe ich an meinem letzten Wohnsitz die Abmeldebestaetigung angefordert die Bestaetigt dass ich schon seit dem 17.09.2009 abgemeldet bin und der nette Beamte schrieb mir :Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass gegen Sie ein Passversagungsverfahren besteht. Eine Passermächtigung zur Ausstellung eines Reisepasses gemäß § 7 Passgesetz können wir daher der Deutschen Botschaft in Kolumbien nicht erteilen.
uebrigens: Hier laesst sich aber auch gar nichts ueber "Trinkgelder" regeln......die sind so streng und supergenau....da hast du es mit einem Beamtenaparrat zu tun der strenegr funktioniert als in D. wenn etwas fehlen sollte in meinen Ausfuehrungen bitte melden!!! Vielen Gracias.......