23-06-2012, 05:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-06-2012, 05:48 von Clint Eastwood.)
@wunder: sehr hilfreich.. Du kannst dann ja bei Dir alles richtig machen..
@Fritzi: Dann hole Dir mal Dein Urteil ab und - falls vorhanden die Begründung für die Passentsagung. Verhaftet wirst Du nicht dort.
Du könntest dann das System testen, zunächst in ein anderes Land fliegen, Dich dort niederlassen und dort den Pass beantragen.
Falls das nicht klappt, als nächsten Schritt nach Europa zurück fliegen (nicht Deutschland) und Deinen Pass in einem anderen EU-Land beantragen. Am Mittelmeer ist es derzeit besonders schön..Kostet halt Geld.
Wenn kein Geld vorhanden, oder das auch schiefgeht, dann musst Du halt zurück in die Höhle des Löwen = Deutschland, dort Hartz IV anmelden und Dich um Deine Passentsagung kümmern. Ggf. auch Deiner Strafe stellen (falls sie überhaupt vollstreckt wird).
Ohne Reisepass lebt es sich schlecht im Ausland..
Danach geht es dann halt wieder in's gelobte Land..
Bei Dir muss es ein heftiges Urteil gegeben haben, daher vertrete ich immer die Meinung, dass man(n) ein wenig KU zahlen sollte (nach Leistungsfähigkeit, am besten natürlich die 133 Euro/180 Euro pro Monat, die auch Mutter Staat zahlt - in Deinem Fall wären 1600 Euro pro Jahr die Versicherungsprämie für ewige Glückseligkeit in Kolumbien gewesen - überleg' Dir auch mal, wieviel Du im Jahr in Muschis investierst dort..).
Egal wie, Du bist Vater eines Kindes, hast ihn irgendwann mal ungeschützt reingehalten und hast damit auch eine gewisse Verantwortung (oder war es Samenraub, wie beim Bobbele?).
Also, mach' das Beste draus und gib' uns mehr Infos, wir lernen auch gerne dazu und vielleicht finden wir ja eine Lücke für Dich..
Clint aus SEA
P.S.:
§ 7 Paßversagung
(1) Der Paß ist zu versagen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, daß der Paßbewerber
(...)
2. sich einer Strafverfolgung oder Strafvollstreckung oder der Anordnung oder der Vollstreckung einer mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßregel der Besserung und Sicherung, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes gegen ihn schweben, entziehen will;
(...)
5. sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen will;
heim ins Reich darfst Du immer:
(4) Ein Paß oder Paßersatz zur Einreise in den Geltungsbereich dieses Gesetzes darf nicht versagt werden.
@Fritzi: Dann hole Dir mal Dein Urteil ab und - falls vorhanden die Begründung für die Passentsagung. Verhaftet wirst Du nicht dort.
Du könntest dann das System testen, zunächst in ein anderes Land fliegen, Dich dort niederlassen und dort den Pass beantragen.
Falls das nicht klappt, als nächsten Schritt nach Europa zurück fliegen (nicht Deutschland) und Deinen Pass in einem anderen EU-Land beantragen. Am Mittelmeer ist es derzeit besonders schön..Kostet halt Geld.
Wenn kein Geld vorhanden, oder das auch schiefgeht, dann musst Du halt zurück in die Höhle des Löwen = Deutschland, dort Hartz IV anmelden und Dich um Deine Passentsagung kümmern. Ggf. auch Deiner Strafe stellen (falls sie überhaupt vollstreckt wird).
Ohne Reisepass lebt es sich schlecht im Ausland..
Danach geht es dann halt wieder in's gelobte Land..
Bei Dir muss es ein heftiges Urteil gegeben haben, daher vertrete ich immer die Meinung, dass man(n) ein wenig KU zahlen sollte (nach Leistungsfähigkeit, am besten natürlich die 133 Euro/180 Euro pro Monat, die auch Mutter Staat zahlt - in Deinem Fall wären 1600 Euro pro Jahr die Versicherungsprämie für ewige Glückseligkeit in Kolumbien gewesen - überleg' Dir auch mal, wieviel Du im Jahr in Muschis investierst dort..).
Egal wie, Du bist Vater eines Kindes, hast ihn irgendwann mal ungeschützt reingehalten und hast damit auch eine gewisse Verantwortung (oder war es Samenraub, wie beim Bobbele?).
Also, mach' das Beste draus und gib' uns mehr Infos, wir lernen auch gerne dazu und vielleicht finden wir ja eine Lücke für Dich..
Clint aus SEA
P.S.:
§ 7 Paßversagung
(1) Der Paß ist zu versagen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, daß der Paßbewerber
(...)
2. sich einer Strafverfolgung oder Strafvollstreckung oder der Anordnung oder der Vollstreckung einer mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßregel der Besserung und Sicherung, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes gegen ihn schweben, entziehen will;
(...)
5. sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen will;
heim ins Reich darfst Du immer:
(4) Ein Paß oder Paßersatz zur Einreise in den Geltungsbereich dieses Gesetzes darf nicht versagt werden.