23-06-2012, 10:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-06-2012, 11:02 von Leutnant Dino.)
(23-06-2012, 03:15)Fritzi schrieb: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass gegen Sie ein Passversagungsverfahren besteht. Eine Passermächtigung zur Ausstellung eines Reisepasses gemäß § 7 Passgesetz können wir daher der Deutschen Botschaft in Kolumbien nicht erteilen.
Deutsche Botschaften im Ausland handeln oft ausserhalb des Gesetzes. Hier empfehle ich folgende Vorgehensweise:
1. Anwalt in Deutschland beauftragen
2. Er schreibt das AA in Berlin an, um weitere Auskünfte zu verlagen
3. Er schreibt die deutsche Botschaft an, um Akteneinsicht zu erhalten
4. Erst dann kann die richtige Strategie entwickelt werden
Zu mir hat die deutsche Botschaft in Bangkok im Jahr 2008 gesagt, dass ich in Kürze in Abschiebehaft gesteckt werde. Im Nachgang hat sich auf anwaltliche Nachfrage heraus gestellt, dass lediglich die Prüfung der Durchführung eines Passentzugsverfahrfens läuft. Ergebnis: alles in Ordnung. Der Anwalt lässt sich auch nicht gerne belügen und forderte die Video- und Audiobänder der Botschaft an. Antwort vom AA: Bei meinem Besuch wurden Wartungarbeiten durchgeführt, so dass weder Video noch Audio funktionierte.
Mit einer deutschen Botschaft direkt zu kommunizieren ist sinnlos. Dieses Spiel sollte auf gar keinen Fall begonnen werden. Hier gibt es auch keine Tricks oder Kniffe. Nur ein Anwalt in Deutschland bekommt Deine derzeitige Rechtslage geschildert. Hier gibt es auch keine Falschauskünfte, die bei einer deutschen Botschaft sehr beliebt sind.
Einen anderen Weg gibt es nicht! Da Dein Reisepass noch eine Weile gültig ist, kannst Du es auch gelassen sehen. Die Alternative für den Staat besteht darin, dass Du nach Deutschland fliegst und wohl ein Sozialfall wirst. Diese Aktion musst Du jetzt nicht starten und bringt auch nichts.
Solltest Du versuchen die Klärung selbst zu regeln, wirst Du schwer auf die Nase fallen. Die Behörden machen mit Dir den Dumbo und Du verbrennst deutlich mehr Geld als ein Anwalt in Deutschland kostet. Ich habe damals den Weg gewählt, dass ich über Holland nach Deutschland eingereist bin und mich der Verhaftung bei der Polizei persönlich gestellt habe. Das ist heute noch eine lustige und sagenhaft spannende Geschichte, aber diese Aktion war nicht ganz billig. Es gab auch großen Ärger für den Lügenbold aus der deutschen Botschaft, aber letztlich kannte ich nicht den Verfahrensweg und mir fehlte die konkrete Erfahrung.
Solltest Du meinen Rat nicht befolgen wollen, kommst Du in einem Strudel, der nicht steuerbar wird.