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Scheidung in Frankreich, Wohnort Schweiz, Deutscher
#39
Hallo zusammen,
mit der Pensionskasse in CH das habe ich gecheckt. Eine 50% Auszahlung an mich ist nicht möglich. Also liegt die Kohle dort bis zur Rente.
Kennt sich jemand mit französischen Scheidungsrecht aus? Ich lebe jetzt seit 15 Monaten getrennt von meiner Ex und meine Anwalt kann erst den Scheidungsantrag einreichen, nachdem ein Notar eine Vermögensaufstellung gemacht hat und diese bei Gericht eingereicht hat. Mit dem Notar, das war ein Trick von meiner Alten, hat ihr mind. noch 6 Monate zusätzlich Unterhalt verschafft.
Vielleicht noch etwas amüsantes am Rande. Da ich nächsten Monat kein Einkommen mehr habe (20 Wartetage bei Abeitslosigkeit in der Schweiz), habe ich meinen Anwalt gefragt, ob ich die Zahlung aussetzen kann. Meine Ex arbeitet ja und wird nicht gleich verhungern. Als Antwort bekam ich, dass wir der Gegenseite eine geringere Summe vorschlagen sollten bzw. eine Ratenzahlung (weiß jemand wie dies ohne Einkommen geht?). Kein Mensch kommt auf die Idee, wenn ich keine Geld mehr habe, dass meine Ex mir etwas abgeben muss von ihrem Gehalt. Das ist doch wirklich krank.

Gruß

Pennfred
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RE: Scheidung in Frankreich, Wohnort Schweiz, Deutscher - von Pennfred - 23-06-2012, 12:24

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