23-06-2012, 13:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-06-2012, 13:29 von Leutnant Dino.)
Als ich mich im Jahr 2008 in Deutschland der Verhaftung gestellt habe, schrieb ich am 1. Tag in Deutschland folgende Email an die deutsche Botschaft in Bangkok:
Sehr geehrter Herr XXX,
ich habe das Verfahren hinsichtlich des Passentzuges und der daraus drohenden Abschiebehaft zur Kenntnis genommen und ich habe zur weiteren Klärung einen Rechtsanwalt hier in Deutschland beauftragt, wo ich mich derzeit aufhalte.
Ich bitte Sie der Stadt Emmerich zu bestätigen, dass der letzte Wohnsitz von mir in Banglamung/Thailand war. Bitte senden Sie diese Bestätigung schnellstmöglich an folgende deutsche Behörde:
Stadt Emmerich am Rhein
Fachbereich 7 - Arbeit und Soziales
PF 100 864
46428 Emmerich
Telefax +49 2822 75-570
Ich bin derzeit als Personen ohne festen Wohnsitz bei der o.g. Behörde registriert und ich erhalte täglich einen Warengutschein von 8,40 €, der nur für Lebensmittel, Hygieneartikel und Tabakwaren eingesetzt werden darf. Eine Verwendung zum Schuldenzahlen ist ausdrücklich nicht gestattet. Jeder unlautere Gebrauch ist nicht statthaft und wird bei Verstoß zivil- bzw. strafrechtlich verfolgt (§§ 49, 263, 266 StGB, §§ 823, 830 BGB).
Am heutigen Tag war ich bei der örtlichen Polizeidienststelle zur Überprüfung eines vorliegenden Straftatsdeliktes. Die Polizeidienststelle konnte weder ein Haft- noch Strafbefehl feststellen. Ich werde mich bis auf weiteres täglich bei der örtlichen Polizei dieser Überprüfung unterziehen.
Meine weiteren Maßnahmen werden am 02.12.2008 eingeleitet, nämlich das Beantragen von Hartz IV - Leistungen, Bereitstellung von angemessenen Wohnraum, Wohnausstattung, entsprechende Bekleidung usw.
Die derzeitige Gesamtsituation schließt somit die Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Unterhalt defintiv aus.
Mit freundlichen Grüßen
Nach einer Woche hatte mein Anwalt die Sache im Griff und ich flog wieder nach Thailand. Die Reise nach Deutschland war aber völlig sinnlos. Meine Erfahrung sollte man nutzen.
Sehr geehrter Herr XXX,
ich habe das Verfahren hinsichtlich des Passentzuges und der daraus drohenden Abschiebehaft zur Kenntnis genommen und ich habe zur weiteren Klärung einen Rechtsanwalt hier in Deutschland beauftragt, wo ich mich derzeit aufhalte.
Ich bitte Sie der Stadt Emmerich zu bestätigen, dass der letzte Wohnsitz von mir in Banglamung/Thailand war. Bitte senden Sie diese Bestätigung schnellstmöglich an folgende deutsche Behörde:
Stadt Emmerich am Rhein
Fachbereich 7 - Arbeit und Soziales
PF 100 864
46428 Emmerich
Telefax +49 2822 75-570
Ich bin derzeit als Personen ohne festen Wohnsitz bei der o.g. Behörde registriert und ich erhalte täglich einen Warengutschein von 8,40 €, der nur für Lebensmittel, Hygieneartikel und Tabakwaren eingesetzt werden darf. Eine Verwendung zum Schuldenzahlen ist ausdrücklich nicht gestattet. Jeder unlautere Gebrauch ist nicht statthaft und wird bei Verstoß zivil- bzw. strafrechtlich verfolgt (§§ 49, 263, 266 StGB, §§ 823, 830 BGB).
Am heutigen Tag war ich bei der örtlichen Polizeidienststelle zur Überprüfung eines vorliegenden Straftatsdeliktes. Die Polizeidienststelle konnte weder ein Haft- noch Strafbefehl feststellen. Ich werde mich bis auf weiteres täglich bei der örtlichen Polizei dieser Überprüfung unterziehen.
Meine weiteren Maßnahmen werden am 02.12.2008 eingeleitet, nämlich das Beantragen von Hartz IV - Leistungen, Bereitstellung von angemessenen Wohnraum, Wohnausstattung, entsprechende Bekleidung usw.
Die derzeitige Gesamtsituation schließt somit die Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Unterhalt defintiv aus.
Mit freundlichen Grüßen
Nach einer Woche hatte mein Anwalt die Sache im Griff und ich flog wieder nach Thailand. Die Reise nach Deutschland war aber völlig sinnlos. Meine Erfahrung sollte man nutzen.