23-06-2012, 14:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-06-2012, 14:35 von Leutnant Dino.)
(23-06-2012, 14:14)Fritzi schrieb: da nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft XXXXXX ein Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht gegen Sie anhängig ist.
Es liegt weder ein Strafbefehl, noch ein Haftbefehl, noch eine Verurteilung nach §170 STGB vor. Alles oben von mir geschriebene ist heiße Luft und basiert auf einer völlig anderen Grundlage. Viel Arbeit um Nichts.
Wie immer fehlt die Präzision des Fragestellers!
An diesem Beispiel sieht man sehr deutlich, dass die deutsche Botschaft das bestehende Recht bricht. Nur verurteilte Straftäter nach §170 STGB können mit einer Passversagung rechnen, aber nicht mutmassliche Straftäter. Die deutsche Botschaft wird nun die Muskeln spielen lassen und ihr eigenes Recht ausleben.
In diesem Fall gibt es nur eine sinnvolle Variante und diese ist zu lesen auf dem Männermagazin: www.das-maennermagazin.com/blog/passentzug-passverweigerung-bei-unterhaltspflichtigen-im-ausland
Reisepass in Deutschland direkt beantragen! Man sollte 2 Reisepässe beantragen: 1 x 10 Jahre Gültigkeit und 1 x 6 Jahre Gültigkeit. In diesem Zug auch den Personalausweis und wenn erforderlich auch den internationalen Führerschein. Das polizeiliche Führungszeugnis kann auch nicht verkehrt sein, es zu beantragen. In diesem Zug Hartz IV beantragen und sich den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Polizei stellen, so dass diese Behörden ihre Arbeit machen können. Danach kann es wieder beruhigt nach Kolumbien gehen.
Hartz IV in Mecklenburg-Vorpommern beantragen. Dort sind die Sozialwohnungen frisch saniert und die ermittelnden Behörden haben auch viel Arbeit, da die Akten immer hübsch verschickt werden müssen.