23-06-2012, 23:37
So Jungs,
jetzt zeige ich mal meine Erfahrung her.
Bei mir war das Gleiche, eine Passversagung wegen Ermittlung in Deutschland gegn mich wegen dem 170er.
Auch zum Konsulat, alles das Gleiche, keinen Pass bekommen. Mein spanischer Anwalt hat sich dann bei einem deutschen Anwalt kurz die nötigen Infos geholt und wir sind dann folgendermassen vorgegangen:
1. Wieder zum Konsulat
2. Den Konsul zitiert (ganz wichtig)
3. Ein offizielles Schreiben/Bestätigung verlangt, der besagt, das ER, der Konsul, diese Passversagung in die Wege geleitet hat und auch zu verantworten hat!
4. Wurde verweigert. Mit AA in Verbindung gesetzt und die Sachlage geschildert.
5. 3 Tage später wurde der Konsul nochmals von uns zitiert und wir forderten wieder diese Bestätigung, denn JEDE behördliche Versagung eines Dokuments, das ein deutscher Bürger nicht erhalten kann/darf, muss nach Aufforderung SCHRIFTLICH bestätigt werden, mit der Begründung und der Amtsperson die diese Entscheidung zu verantworten hat!!!
6. Wir erhielten den Pass nach Drohung der Verweigerung dieser Bestätigung mit Dienstaufsichtbeschwerde unter Zeugen, die die Verweigerung bestätigen koennen!
7. Pass war nach 3 Wochen da (10 jaehriger, 48 Seiten)
Der Konsul wetterte noch, das diese Unterhaltsfluechtlinge das letzte sind und er weiterhin alles versuchen wird, dieser habhaft zu werden, aber bei mir leider nachgeben muss, da mein Anwalt so langsam die Geduld verlor!
Bei rausgehen rief er mir noch nach, das ich ein verantwortungsloser Taugenichts waere und mich schaemen soll!
Ich habe es auf mich beruhen lassen, wollte nicht noch mehr Öl ins Feuer giessen.
Diese Erfahrung habe ich gemacht und sollte bei jeden so gemacht werden!!!
Bei einer Passversagung IMMER eine Bestätigung geben lassen mit Begründung und der Amtsperson, die es zu verantworten hat. STEMPEL der Botschaft nicht vergessen!!
Das Problem, bei einem Ermittlungsverfahren dürfen die nicht einfach einen Pass versagen, versuchen es aber trotzdem. Genau deswegen diese Bestätigung verlangen!
Das tun sie dann nicht, weil dann offen gelegt werden würde, das die Botschaft/Konsulat sich nicht an die Gesetze hält. Verweigern sie dann immer noch den Pass, sollte man sich SOFORT mit dem AA in Verbindung setzen und die Sachlage schildern inkl. der Verweigerung der Bestätigung mit Namen der Person im Konsulat oder der Botschaft, die das zu verantworten hat. In jeder Botschaft/ Konsulat stehen die die dortigen arbeitenden Amtspersonen ausgeschildert!
Ruhig in der Botschaft /Konsulat bei Verweigerung des Passes inkl. der Bestätigung mit dem AA drohen und die Namen SICHTBAR gegenüber den Amtspersonen aufschreiben! Anwalt mitnehmen oder einen Zeugen!
Ich schwöre Euch, die werden ganz schnell nervös!
gleichgesinnter
jetzt zeige ich mal meine Erfahrung her.
Bei mir war das Gleiche, eine Passversagung wegen Ermittlung in Deutschland gegn mich wegen dem 170er.
Auch zum Konsulat, alles das Gleiche, keinen Pass bekommen. Mein spanischer Anwalt hat sich dann bei einem deutschen Anwalt kurz die nötigen Infos geholt und wir sind dann folgendermassen vorgegangen:
1. Wieder zum Konsulat
2. Den Konsul zitiert (ganz wichtig)
3. Ein offizielles Schreiben/Bestätigung verlangt, der besagt, das ER, der Konsul, diese Passversagung in die Wege geleitet hat und auch zu verantworten hat!
4. Wurde verweigert. Mit AA in Verbindung gesetzt und die Sachlage geschildert.
5. 3 Tage später wurde der Konsul nochmals von uns zitiert und wir forderten wieder diese Bestätigung, denn JEDE behördliche Versagung eines Dokuments, das ein deutscher Bürger nicht erhalten kann/darf, muss nach Aufforderung SCHRIFTLICH bestätigt werden, mit der Begründung und der Amtsperson die diese Entscheidung zu verantworten hat!!!
6. Wir erhielten den Pass nach Drohung der Verweigerung dieser Bestätigung mit Dienstaufsichtbeschwerde unter Zeugen, die die Verweigerung bestätigen koennen!
7. Pass war nach 3 Wochen da (10 jaehriger, 48 Seiten)
Der Konsul wetterte noch, das diese Unterhaltsfluechtlinge das letzte sind und er weiterhin alles versuchen wird, dieser habhaft zu werden, aber bei mir leider nachgeben muss, da mein Anwalt so langsam die Geduld verlor!
Bei rausgehen rief er mir noch nach, das ich ein verantwortungsloser Taugenichts waere und mich schaemen soll!
Ich habe es auf mich beruhen lassen, wollte nicht noch mehr Öl ins Feuer giessen.
Diese Erfahrung habe ich gemacht und sollte bei jeden so gemacht werden!!!
Bei einer Passversagung IMMER eine Bestätigung geben lassen mit Begründung und der Amtsperson, die es zu verantworten hat. STEMPEL der Botschaft nicht vergessen!!
Das Problem, bei einem Ermittlungsverfahren dürfen die nicht einfach einen Pass versagen, versuchen es aber trotzdem. Genau deswegen diese Bestätigung verlangen!
Das tun sie dann nicht, weil dann offen gelegt werden würde, das die Botschaft/Konsulat sich nicht an die Gesetze hält. Verweigern sie dann immer noch den Pass, sollte man sich SOFORT mit dem AA in Verbindung setzen und die Sachlage schildern inkl. der Verweigerung der Bestätigung mit Namen der Person im Konsulat oder der Botschaft, die das zu verantworten hat. In jeder Botschaft/ Konsulat stehen die die dortigen arbeitenden Amtspersonen ausgeschildert!
Ruhig in der Botschaft /Konsulat bei Verweigerung des Passes inkl. der Bestätigung mit dem AA drohen und die Namen SICHTBAR gegenüber den Amtspersonen aufschreiben! Anwalt mitnehmen oder einen Zeugen!
Ich schwöre Euch, die werden ganz schnell nervös!
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum