Themabewertung:
  • 3 Bewertung(en) - 2.33 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel
#92
Hallo Nathan,

vielen Dank für den Input, werde das dann mal so schreiben.

Hätte aber noch eine Frage bezgl. des Pflegegeldes.
Wird denn das Einkommen aus der Pflegeversicherung als unterhaltsrelevantes Einkommen angerechnet?

Falls nicht, so kann ich doch argumentieren das ihr Ehegatte ein angemessenes Taschengeld an Sie zu zahlen hat,
damit Sie leistungsfähig wird (Familienunterhalt). Oder sehe ich das falsch?

Gruß
masku
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 19:57
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 20:08
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 22-06-2012, 12:03
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von masku - 24-06-2012, 12:19

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhalt ohne Titel Sparschweinchen 8 2.832 01-06-2022, 07:16
Letzter Beitrag: Sparschweinchen
  UHV, Auskunftsersuchen, vom JA zu liefernde Unterlagen Alfred37 4 3.610 27-10-2019, 14:18
Letzter Beitrag: Gast1969
  Unterhalt für behinderten Volljährigen, Titel befristet? Gekko 92 90.893 21-08-2014, 19:17
Letzter Beitrag: p__
  Scheidungsantrags-Unterlagen futsch Terbeck 21 24.025 15-11-2010, 09:49
Letzter Beitrag: Terbeck

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 10 Gast/Gäste