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Kindesunterhalt Zwangsvollstreckung
#9
Was das Jobcenter macht ist rechtswidrig. Jeder titulierte und gezahlte KU muss vom Erwerbseinkommen abgezogen werden. D.h. nur wenn das Erwerbseinkommen niedriger liegt, als der tiltulierte KU, bleibst zu darauf sitzen.

Was das Jugendamt macht ist rechtswidrig. Der Abzug beim Selbstbehalt wegen niedriger Wohnungskosten ist unzulässig. Denn billiger wohnen steht allein in der Dispositionsfreiheit der U-pflichtigen. Es gibt ein einschlägiges Urteil dazu - habs nur gerade unterwegs nicht verfügbar.

Ich denke du solltest das Schreiben des Beistandes an deine H4-ARGE-Bearbeiter weiterleiten. Wenn du höheren Unterhalt zahlen würdest, würde das höhere Aufstockung bedeuten.

Im übrigen hast du bei 35qm bestimt keine Kinderzimmer? Eine 2-Raum-Wohnung steht dir aber als Familie (= zeitweise Bedarfsgemeinschaft) die du auch bist wenn deine Kind nur bestimmte Zeiten bei dir bverbrint, einfach zu. Daher: ggfs. Wohnungsangebot suchen und Kostenübernahmeantrag stellen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Kindesunterhalt Zwangsvollstreckung - von Ibykus - 23-06-2012, 22:27
RE: Kindesunterhalt Zwangsvollstreckung - von Nappo - 24-06-2012, 12:44
RE: Kindesunterhalt Zwangsvollstreckung - von sorglos - 24-06-2012, 15:07

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