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Kindesunterhalt Zwangsvollstreckung
#10
(24-06-2012, 15:07)sorglos schrieb: Was das Jugendamt macht ist rechtswidrig. Der Abzug beim Selbstbehalt wegen niedriger Wohnungskosten ist unzulässig. Denn billiger wohnen steht allein in der Dispositionsfreiheit der U-pflichtigen. Es gibt ein einschlägiges Urteil dazu - habs nur gerade unterwegs nicht verfügbar.
Den Blödsinn wollte mir ein Richter auch erklären.
Nach zu lesen unter

http://lexetius.com/2008,3702 unter Randnummer 43

b) Zwar ist im Selbstbehalt ein jeweils konkret aufgeführter Anteil für Wohnkosten enthalten. Soweit das Oberlandesgericht den Selbstbehalt des Beklagten wegen der tatsächlich geringeren Wohnkosten herabgesetzt hat, widerspricht dies aber der Rechtsprechung des Senats. Danach ist dem Unterhaltspflichtigen gegenüber seinen minderjährigen Kindern der notwendige Selbstbehalt zu belassen, auch wenn die Wohnkosten den insoweit im Selbstbehalt berücksichtigten Betrag unterschreiten (Senatsurteil vom 23. August 2006 - XII ZR 26/04 - FamRZ 2006, 1664, 1666). Es unterliegt grundsätzlich der freien Disposition des Unterhaltspflichtigen, wie er die ihm zu belassenden, ohnehin knappen Mittel nutzt. Ihm ist es deswegen nicht verwehrt, seine Bedürfnisse anders als in den Unterhaltstabellen vorgesehen zu gewichten und sich z. B. mit einer preiswerteren Wohnung zu begnügen, um zusätzliche Mittel für andere Zwecke, etwa für Bekleidung, Urlaubsreisen oder kulturelle Interessen, einsetzen zu können. Diese Lebensgestaltungsautonomie kann dem Unterhaltsschuldner auch gegenüber Unterhaltsansprüchen für ein minderjähriges Kind nicht verwehrt werden.
Manchmal erscheint das Ende des Weges
als eine Sackgasse. Wenn man aber weitergeht,
merkt man das der Weg nur einen Knick
macht.
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RE: Kindesunterhalt Zwangsvollstreckung - von Ibykus - 23-06-2012, 22:27
RE: Kindesunterhalt Zwangsvollstreckung - von Nappo - 24-06-2012, 12:44
RE: Kindesunterhalt Zwangsvollstreckung - von Zahlknecht - 24-06-2012, 18:38

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