04-03-2009, 11:43
(04-03-2009, 00:12)p schrieb: Hahne und ihre Spiessgesellen kommen da nämlich in eine Zwickmühle. Politisch ist die staatliche Kinderbetreuung absolut erwünscht, Kritik daran ist ein Tabu. Würde der BGH ein Urteil adeln, in dem die öffentliche Betreuung so drastisch abgewertet wird?
Wie die Vergangenheit gezeigt hat, sind Hahne und Kumpanen ziemlich einfallsreich wenn es darum geht einerseits "Recht" zu erzeugen bei dem Papa weiterhin kräfig zahlen darf, und andererseits mütterliche Privilegien zu erhalten, siehe z.B. das Hausmannurteil.
Insofern würden sie auch keine großen Probleme haben einerseits den Vorgaben der Bundesregierung zu folgen, also die staatliche Kinderbetreuung für gut zu heißen, aber trotzdem dafür zu sorgen den Papa weiterhin blechen zu lassen. Die biegen das schon hin, geübt darin sind sie ja zweifellos.