25-06-2012, 15:06
(25-06-2012, 10:40)Bernie schrieb: Steuerlich würde mir zwar monatlich was abgezogen werden aber es würde sich dennoch lohnen weil ich diese zum größten Teil jährlich wieder bekommen würde.
Wer hat dir denn das erzählt?
Zum unterhaltsrelevanten Einkommen zählt der Lohnsteuerjahresausgleich hinzu. Das Monatgehalt ist uninteressant.
Hier bspw. die Leitlinen des OLG Frankfurt:
Zitat:Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte, regelmäßig bezogen auf das Kalenderjahr.
Hier aber mal ein Rechenbeispiel, das verdeutlichen soll, ob eine Scheidung überhaupt sinnvoll sein kann:
Dein Monatseinkommen: 1500,- netto
abzüglich berufsbedingte Aufwendungen (5%): 1425,-€
abzüglich sekundäre Altersvorsorge (4% vom Bruttogehalt): ca. 1345,-€
abzüglich vorrangiger Kindesunterhalt (Kind 8 Jahre): 1073,-€
In dem Fall wärest du gegenüber deinem Mann mximal mit 23,-€ leistungsfähig. Diesen Betrag könnte man deinem Mann als Einkommen fiktiv unterstellen.
Wird er dadurch selbst leistungsfähig?
Wie gesagt, erst mal rechnen bevor man an solche Dinge wie eine Scheidung denkt!