25-06-2012, 16:58
(25-06-2012, 15:53)IPAD schrieb: Auf Briefe, die ich schrieb, erhielt ich schlichtweg keinerlei Antwort. Auf Emails bekomme ich zumindestens in 20% aller Fälle Antwort. ...von mir hats in solchen Dingen noch nie eine eMail gegeben.
Wenn ich mich mit Institutionen unterhalte, dann mache ich das streng formalistisch: mit der gelben Post!
(das gibt mir auch immer die Gelegenheit "Kein Sorgerecht-Kein Unterhalt. Basta!" aufzustempeln.)
Erhalte ich keine Antwort -das ist bislang nur der Fall im Zusammenhang mit der Oberjustizkasse- dann schreibe ich abschließend entweder, dass ich davon ausgehe, dass mein Antrag positiv beschieden wurde und die Angelegenheit damit für mich ihre Erledigung gefunden hätte, oder ich schreibe die nächsthöhere Dienststelle an, entweder im Wege der Dienstaufsichtsbeschwerde oder um eine solche anzukündigen.
Ein eMail-Geplapper -nichts anderes ist das ja- ist vollkommen unproduktiv und zeigt aus meiner Sicht, dass man auf Dauer sich mit einer solchen "Schwätzerei" zufrieden geben wird.
1. Du hast begründet ein Gespräch mit der Fallmanagerin beantragt.
2. die Dir ein solches Einzelgespräch nicht gewährt.
3. das werte ich als Ablehnung eines Realaktes, gg die Du Dich beschweren musst.
Die Zeitvorteile einer Bequemlichkeit, mit der die Fallmanagerin Einzelgepräche verneint, wird sich schnell ins Gegenteil wandeln, wenn sie künftig auch noch ihren Vorgesetzten berichten muss und zu befürchten steht, dass sich ein einfacher Antrag zu weiteren Verwaltungsvorgängen entwickelt.