26-06-2012, 11:44
Es gibt in D ein Urteil ca. 2,3 Jahre alt, dass Mann nicht verpflichtet ist den Umgang wahrzunehmen! Da wollte eine abgelegte Affaire diesen besagten Mann zum Umgang mit dem Affairenkind zwingen, der wollte aber nicht.
Das Ganze ging vor Gericht, der Mann gewann, weil es nicht dem Kindswohl dient, einen unwilligen Vater zu zwingen sein uneheliches Kind zu sehen.
Was soll ein Kind auch davon haben, wenn es erfahren muss, dass es abgelehnt wird? Dieser Mann hatte argumentiert, dass dies sein Familienleben - er war inzwischen verheiratet und hat eheliche Kinder - stoeren wuerde.
Muesste irgendwo im Internet unter den entsprechenden Stichwoertern zu finden sein.
Das Ganze ging vor Gericht, der Mann gewann, weil es nicht dem Kindswohl dient, einen unwilligen Vater zu zwingen sein uneheliches Kind zu sehen.
Was soll ein Kind auch davon haben, wenn es erfahren muss, dass es abgelehnt wird? Dieser Mann hatte argumentiert, dass dies sein Familienleben - er war inzwischen verheiratet und hat eheliche Kinder - stoeren wuerde.
Muesste irgendwo im Internet unter den entsprechenden Stichwoertern zu finden sein.