26-06-2012, 11:55
Uns wird ganz schlecht wie die Affen von der Botschaft mit Unterhaltsschuldnern umgehen! Mein Partner wird definitiv KEINE Botschaft betreten - obwohl er einen Zweitpass hat eben fuer den Fall der Passeinziehung - er wird den Pass der neuen Heimat so schnell wie moeglich erwerben!
Fritzi, ist das nicht fuer dich moeglich, z.B. ueber eine "nette" Kolumbianerin an ein schoenes suedamerikanisches Dokument zu kommen? Wahrscheinlich bist du noch nicht lange genug im Ausland bzw. eine Eheschliessung berechtigt dich nicht zum Staatangehoerigkeitswechsel?
Da kann man mal sehen wenn die Botschaft Godfather spielt! Nicht nur die BRD vertreten, nein, sich sogar fuer den eigenmaechtigen Vollstrecker halten. Was fuer ein erzkonservatives Gesockse, man muss dieses Regime mit Aufklaerung und Dienstaufsichtsbe-schwerden bekaempfen. Gut, dass Leutnant Dino, Gleichgesinnter u.a. aufklaeren. Ihr seid die Vorkaempfer fuer alle, die von euren Erfahrungen profitieren.
Last but not least: nicht nur die Unschuldsvermutung gilt, auch in dubio pro reo Im Zweifel fuer den Angeklagten! Da man im Ausland kein Einkommen nachweisen kann, bestehen immer Zweifel, ob ueberhaupt der Eigenbedarf und Kindesunterhalt gedeckt werden kann. Also muesste fuer Auslandsdeutsche immer dieser Grundsatz gelten. Aber davon wird ja bekanntlich oft abgewichen, wie wir hier lesen durften.
Fritzi, ist das nicht fuer dich moeglich, z.B. ueber eine "nette" Kolumbianerin an ein schoenes suedamerikanisches Dokument zu kommen? Wahrscheinlich bist du noch nicht lange genug im Ausland bzw. eine Eheschliessung berechtigt dich nicht zum Staatangehoerigkeitswechsel?
Da kann man mal sehen wenn die Botschaft Godfather spielt! Nicht nur die BRD vertreten, nein, sich sogar fuer den eigenmaechtigen Vollstrecker halten. Was fuer ein erzkonservatives Gesockse, man muss dieses Regime mit Aufklaerung und Dienstaufsichtsbe-schwerden bekaempfen. Gut, dass Leutnant Dino, Gleichgesinnter u.a. aufklaeren. Ihr seid die Vorkaempfer fuer alle, die von euren Erfahrungen profitieren.
Last but not least: nicht nur die Unschuldsvermutung gilt, auch in dubio pro reo Im Zweifel fuer den Angeklagten! Da man im Ausland kein Einkommen nachweisen kann, bestehen immer Zweifel, ob ueberhaupt der Eigenbedarf und Kindesunterhalt gedeckt werden kann. Also muesste fuer Auslandsdeutsche immer dieser Grundsatz gelten. Aber davon wird ja bekanntlich oft abgewichen, wie wir hier lesen durften.