So, es ist geschehen. Ab jetzt bin ich anwaltslos (endlich frei ).
Jetzt hätte ich mal eine eher technische Frage. Die Anwälte schreiben ja immer unter alle möglichen Schriftsätze ans Gericht: einfache und beglaubigte Abschrift anbei
Wie sieht das jetzt aus, wenn ich das alles selber mache? Muss ich bei jedem Schreiben ans Gericht jetzt auch Kopien anhängen? Wenn ja, wieviele? Und wie verhält sich das mit "beglaubigten Kopien"? Kann mir jemand ne kleine Einführung geben?
Danke Euch.
Edit: So wie ich es verstanden habe, muss ich immer das Original ans Gericht schicken. Dazu eine Abschrift mit allen Anlagen für die GegenRattin und eine einfache Abschrift (ohne Anlagen) für die Ex. Nur das Original wird unterschrieben. Ist das richtig so?!?
Jetzt hätte ich mal eine eher technische Frage. Die Anwälte schreiben ja immer unter alle möglichen Schriftsätze ans Gericht: einfache und beglaubigte Abschrift anbei
Wie sieht das jetzt aus, wenn ich das alles selber mache? Muss ich bei jedem Schreiben ans Gericht jetzt auch Kopien anhängen? Wenn ja, wieviele? Und wie verhält sich das mit "beglaubigten Kopien"? Kann mir jemand ne kleine Einführung geben?
Danke Euch.
Edit: So wie ich es verstanden habe, muss ich immer das Original ans Gericht schicken. Dazu eine Abschrift mit allen Anlagen für die GegenRattin und eine einfache Abschrift (ohne Anlagen) für die Ex. Nur das Original wird unterschrieben. Ist das richtig so?!?