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Kindesunterhalt: Studium + Ehegatte
#4
Bei fiktivem Einkommen hört die Freude auf und es beginnen reale Schulden aufzulaufen, die Du nur durch eine Privatinsolvenz los wirst (allerdings nur die in der Vergangenheit aufgelaufenen).

Irgendwann, wenn Dein Studium mal zuende ist und Du in Lohn und Brot stehst (ich nehme an, Du studierst nicht zum Spass), dann darfst Du Deine Schulden dann mit 5% Zins und Zinseszins abzahlen.

Daher ist Dein "Big Grin" nicht angebracht, weil Du fiktives Einkommen anscheinend noch nicht umschifft hast.
Du musst halt eine gute Begründung finden, weshalb Du mit 28/30 oder noch mehr Jahren unbedingt noch ein Studium beginnen musstest..

Zum Thema Ehemann:

Du lebst dann in einer Bedarfsgemeinschaft, d.h. Du sparst Geld, weil Ihr zusammenlebt und weil Dein Männe Dir auch Taschengeld geben muss.
Das reduziert Deinen Selbstbehalt in Bezug auf den KU erheblich.

Du kannst eigentlich nur auf 2 Dinge hoffen:

1. Für Dich als Frau gelten andere Regeln (in Deutschland nicht unrealistisch, darauf zu hoffen, immerhin hast Du das Kind ja unter Schmerzen geboren, während der Vater nur seine niedrigen Triebe ausgelebt hat Big Grin)

2. Der Vater des Kindes legt nicht dieselbe Energie wie liebende Mütter an den Tag, an Dein Geld zu kommen ("kommt ja alles dem Kind zugute")

Fazit: nicht zu früh freuen und auf 1. Und 2. hoffen..
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Kindesunterhalt: Studium + Ehegatte - von Clint Eastwood - 27-06-2012, 11:18

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